STUDIENPLATZKLAGE PSYCHOLOGIE (MASTER)
Eine Studienplatzklage im Studienfach Psychologie kann auch dann relevant werden, wenn Bachelor- Absolventen einen Masterstudienplatz einklagen wollen. Zwar haben Psychologiestudentinnen und Psychologiestudenten mit dem Bachelor (B.Sc.) bereits einen Abschluss, können aber erst mit dem Masterabschluss weitere Ausbildungsberufe wie etwa den des psychologischen Psychotherapeuten ergreifen. Das Masterstudium schließt die universitäre Ausbildung der Psychologie ab und eröffnet in der Regel erst damit weitere Berufsfelder.
Die Erfolgsaussichten einer Studienplatzklage im Bereich Psychologie (Master) sind trotz des hohen Andrangs als gut zu bezeichnen.
Die Bewerbung für einen Masterstudiengang Psychologie verläuft anders als bei der Studienplatzbeschaffung im Bereich des Bachelors. Zunächst prüft die Hochschule bei den Bewerberinnen und Bewerbern, ob die Zulassungsvoraussetzungen bzw. Eignungsvoraussetzungen vorliegen.
Die an die Bewerberinnen und Bewerber gestellten Voraussetzungen sind von Hochschule zu Hochschule unterschiedlich. Zunächst stellt die Hochschule die grundsätzliche Eignung der Bewerberinnen und Bewerber fest, sodann wird die Auswahl in der Regel anhand der jeweiligen Bachelornote getroffen.
Einige Hochschulen orientieren sich bei ihrer Auswahl aber auch an anderen Qualifikationen. Hierzu beraten wir Sie gerne, um für Sie die beste Hochschule für Ihr Masterstudium auszuwählen.
Für den Fall, dass Sie über die Zulassungsverfahren keinen Studienplatz erhalten, obwohl die grundsätzliche Geeignetheit festgestellt wurde, können wir für Sie mithilfe einer Studienplatzklage dennoch Ihren Wunschstudienplatz einklagen. Auch hier sind wieder, wie in allen zulassungsbeschränkten Studiengängen, außerkapazitäre Anträge bei den jeweiligen Hochschulen zu stellen.
Auch wenn ich nie zuvor einen Rechtsanwalt brauchte, denke ich, dass hier fair und offen gearbeitet wird. Ich kann die Kanzlei nur empfehlen.
Es hat mich den letzten Nerv gekostet, aber am Ende hatte ich den Studienplatz. Kommunikation war immer prima. Wenn Herr Ronnenberg nicht erreichbar war, hat er mich direkt zurückgerufen.
Ich kann mich nur bedanken. So richtig kann ich es noch nicht glauben, aber es hat geklappt. Ein Studienplatz für mich ohne Wartezeit!
Herr Rechtsanwalt Ronnenberg hat mir in meinem Fall super geholfen und mir den Studienplatz besorgt. Vielen Dank
Füllen Sie das Formular aus und wir melden uns bei Ihnen.
WIR BIETEN IHNEN EIN KOSTENLOSES ERSTGESPRÄCH
Sie haben eine Frage? Fragen Sie uns!
Montag - Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr
040 – 69 46 63 0
ÜBER UNSERE LEISTUNG
Wir wissen, was wir können und bieten Ihnen dieses Wissen und Können an.
Dabei beraten wir Sie immer persönlich, bleiben verlässlich und fair.
Jedes Mandat ist für uns etwas Besonderes. Wir freuen uns und sind stolz darauf, wenn Sie uns Ihr Anliegen anvertrauen. Wir nehmen das in uns gesetzte Vertrauen sehr ernst und werden alles dafür tun, Ihren Wunschstudienplatz für Sie zu erreichen. Dabei stehen wir Ihnen jederzeit kompetent zur Seite.