STUDIENPLATZKLAGE MEDIENWISSENSCHAFTEN

Das Studium der Medienwissenschaften eröffnet zahlreiche Berufsfelder und erfreut sich weiterhin steigender Beliebtheit. Medienwissenschaften ist mittlerweile ein komplexer Studiengang, der sehr breit gefächert ist.

Der NC bei Medienwissenschaften liegt zwischen 1,6 und 2,9. Für die Studienplatzklage ist allerdings die Abiturnote in der Regel nicht von übergeordneter Bedeutung. Studienplatzklagen im Studiengang Medienwissenschaften laufen grundsätzlich wie in allen Bachelorstudiengänge ab.  Die Studienplatzklage im Bereich Medienwissenschaften kann grundsätzlich gegen  jede  staatliche  Hochschule  angestrengt werden. Bei Privathochschulen greift Art. 12 GG nicht.

Die Chancen einer Studienplatzklage im Studiengang Medienwissenschaften sind durchaus gut.  Ein Rechtsanwalt, der Erfahrungen mit Studienplatzklagen hat, kann diese Chancen noch erhöhen. Wir wählen für Sie die in Frage kommenden Universitäten aus und bereiten die Verfahren vor. Das gilt auch dann, wenn Sie sich nur für einen Studienort entschieden haben. Zu beachten sind in jedem Fall die besonderen Fristen einer Studienplatzklage. Neben der eigentlichen Bewerbung bei der Hochschule muss eine außerkapazitärer Zulassungsantrag gestellt und ein entsprechendes Eilverfahren eingeleitet werden.

Studienplatzklagen im Bereiche Medienwissenschaften werden häufig über einen Vergleich abgeschlossen. In der Regel erreichen wir für unsere Mandantinnen und Mandanten den angestrebten Studienplatz. Der Vergleich kürzt das Verfahren ab und der Studienplatz steht unmittelbar zu Immatrikulation bereit.

Sollten Sie sich für eine Studienplatzklage Medienwissenschaften interessieren, wenden Sie sich bitte jederzeit per E-Mail, Telefon oder persönlich an uns.

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