MASTER EINKLAGEN PER STUDIENPLATZKLAGE
In der Regel schließt sich an das Bachelorstudium das Masterstudium an. Das ist zwar nicht zwingend, ist aber heutzutage die Qualifikation, die dem ehemaligen Diplomabschuss entspricht. 2 von 3 Bachelorabsolventen bewerben sich für das Masterstudium. Im Bereich des Lehramtes sind es in der Regel mehr, da der Master-Degree die Voraussetzung für die Aufnahme des Berufswunsches ist.
Einer Studienplatzklage für einen Master-Studiengang verläuft im Grunde nach den üblichen Grundsätzen, hat aber auch Besonderheiten gegenüber anderen Studienplatzklagen.
Die Hochschulen legen die Zugangsvoraussetzungen für den Masterstudiengang fest. Diese Voraussetzungen sind von Hochschule zu Hochschule unterschiedlich. Regelmäßige Voraussetzungen bei der Verteilung der vorhandenen Studienplätze sind die Abschlussnote des Bachelorstudiums oder das Erreichen bestimmter ECTS-Punkte innerhalb des Studiums. Gerade bei der Bestimmung dieser Voraussetzung kann es zu Fehlern kommen, die unter Umständen angreifbar sind.
Neben den Besonderheiten geht es bei einer Master-Studienplatzklage wie auch bei den Studienplatzklagen in anderen Studiengängen um Fragen der Kapazität. Die Studienplatzklage im Bereich Master zielt also auch darauf ab, nachzuweisen, dass die Hochschule bei der Berechnung der zu vergebenden Studienplätze Fehler gemacht hat und tatsächlich mehr Studienplätze in dem angestrebten Masterstudiengang zur Verfügung stehen.
Mittlerweile tendieren einige Hochschulen dazu, von sich aus mehr Studienplätze als errechnet zu vergeben, um damit über ihren eigenen Kapazitätsberechnungen zu liegen. Dadurch laufen viele Studienplatzklagen ins Leere. Das Ergebnis eine Studienplatzklage wäre dann nämlich, dass die Hochschule die Kapazitäten zwar falsch berechnet hat, aber diese zu wenig errechneten Studienplätze bereits durch die Überbelegung vergeben hat. Insofern beobachten wir sehr genau, welche Hochschule sich an die Vorgaben der Gerichte hält und welche davon abweicht.
Die Strategie einer Master- Studienplatzklage erstellen wir für Sie jederzeit gerne. Hierzu führen wir mit Ihnen zunächst ein Beratungsgespräch und analysieren vorab, wie und in welcher Form wir Ihnen helfen können. Das Ziel wird mit Sicherheit immer der Studienplatz in dem gewünschten Studiengang sein. Ob, und falls ja,wie, wann und wo dieses Ziel erreicht werden kann, ist die Basis unserer Strategieplanungen.
Eine Klage auf Zulassung zu einem Masterstudiengang hat immer noch eine gute Aussicht auf Erfolg. Nutzen Sie Ihre Chance, um Ihren Masterstudienplatz zu erhalten.
Auch wenn ich nie zuvor einen Rechtsanwalt brauchte, denke ich, dass hier fair und offen gearbeitet wird. Ich kann die Kanzlei nur empfehlen.
Es hat mich den letzten Nerv gekostet, aber am Ende hatte ich den Studienplatz. Kommunikation war immer prima. Wenn Herr Ronnenberg nicht erreichbar war, hat er mich direkt zurückgerufen.
Ich kann mich nur bedanken. So richtig kann ich es noch nicht glauben, aber es hat geklappt. Ein Studienplatz für mich ohne Wartezeit!
Herr Rechtsanwalt Ronnenberg hat mir in meinem Fall super geholfen und mir den Studienplatz besorgt. Vielen Dank
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