RECHTSSCHUTZVERSICHERUNG FÜR DIE STUDIENPLATZKLAGE
Das Thema „Kosten“ ist der einzig wirkliche Nachteil einer Studienplatzklage. Die wenigsten Bewerber können ein solches Verfahren aus der eigenen Tasche bezahlen und auch die Eltern „reißen“ sich nicht darum. Daher können Rechtschutzversicherungen eine gute Möglichkeit sein, die Kosten abzufedern. Wir prüfen für Sie gerne, ob und in welchen Umfang Ihre Rechtschutzversicherung die Kosten einer Studienplatzklage übernimmt.
Entscheidend für die Übernahme durch die Rechtschutzversicherung ist die Frage, ob der Bereich der Studienplatzklagen bzw. des Hochschulrechts mitversichert und damit gedeckt ist. Gerne fragen wir bei Ihrer Rechtsschutzversicherung an, ob im Verwaltungsrechtsschutz das Hochschulzulassungsrecht mit inbegriffen ist. Zu prüfen ist zudem, ob die sogenannte „Wartezeit“ Ihrer Rechtsschutzversicherung bereits abgelaufen ist. Für die Überprüfung eines Versicherungsschutzes benötigen wir von Ihnen Ihren Versicherungsvertrag bzw. den Versicherungstarif, den Sie abgeschlossen haben. Allgemein kann festgestellt werden, dass eher die Altverträge die Studienplatzklagen nicht ausgeschlossen haben und eine Übernahme daher wahrscheinlich ist.
Es kursieren im Internet verschiedene Rechtsschutzversicherungs-Gesellschaften, wie Allianz, DEVK oder HDI-Gerling, die Studienplatzklagen in ihren Altverträgen übernehmen. Wir verlassen uns nicht pauschal auf diese Angaben zu den Rechtsschutzversicherungen, sondern fragen in jedem Fall konkret bei den Versicherungen für Sie an. Das hat den Vorteil, dass Sie und wir Sicherheit haben und nicht plötzlich der Fall eintritt, dass Sie oder Ihre Eltern als Versicherungsnehmer aufgrund von etwaigen Änderungen an der bestehenden Versicherung anders als angenommen ohne Versicherungsschutz die Studienplatzklage durchführen müssen.
Neuverträge übernehmen grundsätzlich nur sehr eingeschränkt Studienplatzklagen. So beschränken die Rechtsschutzversicherungen bei Neuverträgen die Anzahl der Studienplatzklagen auf 1bis 5 Verfahren. Zudem sehen Neuverträge regelmäßig eine gewisse Wartezeit vor. Sie können also im Regelfall (Ausnahmen gibt es) nicht einfach eine Rechtsschutzversicherung abschließen, um im gleichen Jahr eine Studienplatzklage anzustrengen.
Wir beraten Sie gerne bzgl. Ihrer Rechtsschutzversicherung und empfehlen Ihnen eine Versicherungsgesellschaft, wenn Sie eine neue Versicherung abschließen wollen.
Auch wenn ich nie zuvor einen Rechtsanwalt brauchte, denke ich, dass hier fair und offen gearbeitet wird. Ich kann die Kanzlei nur empfehlen.
Es hat mich den letzten Nerv gekostet, aber am Ende hatte ich den Studienplatz. Kommunikation war immer prima. Wenn Herr Ronnenberg nicht erreichbar war, hat er mich direkt zurückgerufen.
Ich kann mich nur bedanken. So richtig kann ich es noch nicht glauben, aber es hat geklappt. Ein Studienplatz für mich ohne Wartezeit!
Herr Rechtsanwalt Ronnenberg hat mir in meinem Fall super geholfen und mir den Studienplatz besorgt. Vielen Dank
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Jedes Mandat ist für uns etwas Besonderes. Wir freuen uns und sind stolz darauf, wenn Sie uns Ihr Anliegen anvertrauen. Wir nehmen das in uns gesetzte Vertrauen sehr ernst und werden alles dafür tun, Ihren Wunschstudienplatz für Sie zu erreichen. Dabei stehen wir Ihnen jederzeit kompetent zur Seite.