HÄRTEFALL STUDIENPLATZKLAGE
Neben der eigentlichen Bewerbung auf einen Studienplatz können Sonderanträge gestellt werden. Härtefallantrag und Nachteilsausgleich können in Ausnahmefällen die Chancen für den Studienplatzbewerber erhöhen.
In der täglichen Arbeit mit Studienplatzbewerbungen und Studienplatzklagen spielt eher der Nachteilsausgleich eine Rolle. Das liegt daran, dass dem erfolgreichen Härtefallantrag hohe Hürden entgegenstehen.
Wir erstellen gerne die beste Strategie einer Studienplatzbewerbung oder einer Studienplatzklage für Sie. Hierzu führen wir mit Ihnen zunächst ein Beratungsgespräch und analysieren vorab, wie und in welcher Form ein Härtefallantrag oder ein Nachteilsausgleich in Frage kommt.
Nachfolgend stellen wir Ihnen in der gebotenen Kürze die möglichen Anträge dar, wobei das Portal hochschulstart.de bereits einen guten Überblick hierzu liefert: https://hochschulstart.de/epaper/hilfe21-22/hinweise/index.html
Nachteilsausgleich
Der Antrag auf Nachteilsausgleich kann zum einen die Verbesserung der Durchschnittsnote zum Ziel haben. Da die Abiturdurchschnittsnote immer noch ein entscheidendes Kriterium bei der Studienplatzvergabe ist, kann die Verbesserung bzw. Anhebung dieser Durchschnittsnote große Relevanz haben.
Zum anderen kann der der Antrag auf Nachteilsausgleich auf die Verbesserung der Wartezeit abzielen.
Beide Anträge hängen von bestimmten Voraussetzungen ab, die wir gerne mit Ihnen besprechen. Hinsichtlich der Verbesserung der Durchschnittsnote oder der Wartezeit kann es um Nachteile gehen, wie z.B. besondere gesundheitliche oder familiäre Umstände oder die Zugehörigkeit zu bestimmten Sportkadern. Es ist uns ein großes Anliegen, unseren Mandantinnen und Mandanten die Vorteile zu verschaffen, die sie aufgrund von Wartezeit oder Nachteilen berechtigt sind, in Anspruch zu nehmen. Es wäre falsch, diese nicht zu nutzen.
Härtefallantrag
Bei Härtefallanträgen, die bei der Bewerbung um einen Studienplatz gestellt werden, geht es immer um eine besondere Härte, die eine sofortige Zulassung zum Studium rechtfertigt. Bitte beachten Sie dabei, dass nicht jede persönlich empfundene Härte eine solche im Rechtssinne ist, die für einen solchen Antrag herangezogen werden kann. Zudem stellen Hochschulen und hochschulstart.de in der Regel nur eine sehr geringe Kapazität für solche Fälle zurück (hochschulstart.de z.B. 2%).
Da sich viele Studienplatzbewerber mit entsprechenden Sonderanträgen bewerben, ist die Chance, seinen Studienpatz auf diesem Weg zu erhalten, eher gering.
Auch wenn ich nie zuvor einen Rechtsanwalt brauchte, denke ich, dass hier fair und offen gearbeitet wird. Ich kann die Kanzlei nur empfehlen.
Es hat mich den letzten Nerv gekostet, aber am Ende hatte ich den Studienplatz. Kommunikation war immer prima. Wenn Herr Ronnenberg nicht erreichbar war, hat er mich direkt zurückgerufen.
Ich kann mich nur bedanken. So richtig kann ich es noch nicht glauben, aber es hat geklappt. Ein Studienplatz für mich ohne Wartezeit!
Herr Rechtsanwalt Ronnenberg hat mir in meinem Fall super geholfen und mir den Studienplatz besorgt. Vielen Dank
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Wir wissen, was wir können und bieten Ihnen dieses Wissen und Können an.
Dabei beraten wir Sie immer persönlich, bleiben verlässlich und fair.
Jedes Mandat ist für uns etwas Besonderes. Wir freuen uns und sind stolz darauf, wenn Sie uns Ihr Anliegen anvertrauen. Wir nehmen das in uns gesetzte Vertrauen sehr ernst und werden alles dafür tun, Ihren Wunschstudienplatz für Sie zu erreichen. Dabei stehen wir Ihnen jederzeit kompetent zur Seite.