STUDIENPLATZKLAGE TIERMEDIZIN

Wie in allen medizinischen Studiengängen, ist die Studienplatzklage auch im Fach Tiermedizin komplexer als in anderen zulassungsbeschränkten Studiengängen.

Für eine erfolgreiche Studienplatzklage für den Studiengang Tiermedizin ist von großer Bedeutung, dass Bewerberinnen und Bewerber ortsunabhängig sind und notfalls ihren Wunschstudienort als erste Priorität zurückstellen können. So können wir Ihnen die besten Erfolgschancen errechnen, wenn wir die aktuell 5 möglichen Universitäten (FU Berlin, LMU München, Tierärztlichen Hochschule Hannover, Universität Leipzig und Justus-Liebig-Universität Gießen) in die Verfahrensplanung mit einbeziehen.

Bei einer Studienplatzklage in das erste Fachsemester ist eine innerkapazitäre Bewerbung bzw. eine Bewerbung über die Stiftung für Hochschulzulassung, Hochschulstart, zum jetzigen Zeitpunkt (Stand 10/2021) nicht notwendig. Allerdings ist eine außerkapazitäre Bewerbung zwingende Voraussetzung für eine Studienplatzklage Tiermedizin. Mit diesem außerkapazitären Antrag bei der jeweiligen Universität bewerben Sie sich quasi auf einen Studienplatz, den die Universität bislang aus Kapazitätsgründen noch nicht freigegeben oder richtigerweise errechnet hat (außerhalb der Kapazität).  Wir beachten für Sie etwaige Fristen für diese Anträge und für die dann durchzuführenden gerichtlichen Eilverfahren.

Ähnlich wie bei den Studiengängen Humanmedizin und Zahnmedizin können Studierende über einen Quereinstieg oder eben eine Studienplatzklage in höhere Semester wechseln. Auch für Studierende aus dem Ausland sind solche Wechselmöglichkeiten über eine Studienplatzklage realisierbar. Für einen solchen Wechsel sind besondere Voraussetzungen zu erfüllen und ein sog. Anrechnungsbescheid zu erwirken. Auch bei Beantragung dieses Anrechnungsbescheids und der anschließenden Studienplatzklage in ein höheres Fachsemester helfen wir Ihnen gerne.

Die Erfolgschancen für eine Studienplatzklage im Bereich Tiermedizin variieren von Jahr zu Jahr. Die Chancen hängen auch sehr davon ab, inwieweit Bewerberinnen und Bewerber hinsichtlich den Studienortes flexibel sind. Auch wenn die Erfolgschancen insgesamt schlechter sind als bei den nichtmedizinischen Studiengängen, ist die Studienplatzklage für das Studienfach Tiermedizin eine realistische Möglichkeit, einen Studienplatz im Wunschstudium zu erhalten.

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