IHRE STUDIENPLATZKLAGE MEDIZIN

Die Studienplatzklage im Bereich Humanmedizin (im ersten, höheren oder klinischen Fachsemester) zählt zu den am häufigsten angefragten Studienplatzverfahren. Aufgrund des hohen Andrangs auf die Studienplätze und der nur begrenzten Kapazität an den Hochschulen, ist eine Studienplatzklage im Studienfach Humanmedizin eine realistische Möglichkeit einen Studienplatz zu erhalten.

Sollte die innerkapazitäre Bewerbung (über Hochschulstart) nicht erfolgreich sein, so können wir für Sie über einen Antrag auf außerkapazitäre Zulassung und ein parallel laufendes Eilverfahren beim zuständigen Verwaltungsgericht die Chance auf einen Studienplatz in der Regel unabhängig von Ihrer Abiturnote oder Wartesemestern erhöhen.

Tipps für eine erfolgreiche Studienplatzklage:

  • frühzeitig selbst informieren
  • rechtszeitig beraten lassen
  • erforderliche Unterlagen vorbereiten
  • Fristen beachten
  • örtlich flexibel sein
  • ordnungsgemäß bewerben
  • Eilverfahren einleiten
  • Geduld mitbringen

Die Planung für die Studienplatzklage ist im Fachbereich Humanmedizin besonders wichtig, da bereits bei der Bewerbung über Hochschulstart wichtige Weichen gesetzt werden können. Je nachdem, ob Sie sich für das Sommer- oder Wintersemester bewerben, gibt es Besonderheiten zu beachten. Wir können aus den Erfahrungen der vergangenen Jahre und der bis dahin erfolgreich geführten Studienplatzklagen Rückschlüsse auf die Erfolgsaussichten Ihrer Studienplatzklage ziehen. Allerdings können auch vergabeverfahrensrechtliche Änderungen eintreten, die wiederum zu einer anderen Empfehlung bzw. Strategie führen.

Besonders wichtig für eine erfolgreiche Studienplatzklage im Bereich Humanmedizin ist es, die einschlägigen Fristen zu beachten. Alleine an der Nichtbeachtung der Fristen kann die Studienplatzklage scheitern. Als erste Fristen sind in der Regel der 15.7. (Wintersemester) und der 15.1. (Sommersemester) zu nennen.

Die Chancen einer Studienplatzklage im Studiengang Humanmedizin sind unterschiedlich. Die Erfolgsaussichten zeigen wir Ihnen gerne anhand der für Sie geltenden Besonderheiten auf. Aufgrund der vielfältigen Ausgangsmöglichkeiten ist eine umfängliche Darstellung der Erfolgsaussichten  nur  schwer möglich. Pauschal kann festgestellt werden, dass die Erfolgschancen einer Studienplatzklage steigen, wenn Sie örtlich flexibel sind, also mehrere Universitäten in das Studienplatzklageverfahren einbeziehen können und sich rechtzeitig (idealerweise noch vor der innerkapazitären Bewerbung) professionell hinsichtlich der rechtlichen Möglichkeiten haben beraten lassen.

Bitte stellen Sie sich darauf ein, dass eine Studienplatzklage für den Studiengang Humanmedizin eine gewisse Zeit in Anspruch nimmt. Das Eilverfahren kann dauern und es kommt nicht selten vor, dass wir ein Ergebnis seitens des Gerichtes erst nach Semesterbeginn erwirken konnten. Das stellt in der Regel kein Problem dar, außer, dass Sie den Semesterbeginn nachholen und eventuell spontan umziehen müssen. Beides war bisher in keinem unserer Verfahren ein wirkliches Problem und alle haben die anfänglichen Probleme überwunden.

Um an dieser Stelle es noch einmal klar zu machen: Ein Studienplatz, der durch eine Studienplatzklage erreicht wurde, ist kein Studienplatz „2. Klasse“. Sie werden vom Immatrikulationsbüro, der Hochschule und der Professorenschaft selbst genauso behandelt, wie jede/r andere auch.

Die Kosten der Studienplatzklage für den Studiengang Humanmedizin sind pauschal für jeden Fall kaum darzustellen. In einem ersten Beratungsgespräch können wir diese Kosten je nach Konstellation gerne für Sie aufstellen.

MEDIZIN

Klicken Sie hier, um mehr über die Studienplatzklage Medizin zu erfahren.

ZAHNMEDIZIN

Klicken Sie hier, um mehr über die Studienplatzklage Zahnmedizin zu erfahren.

TIERMEDIZIN

Klicken Sie hier, um mehr über die Studienplatzklage Tiermedizin zu erfahren.

PHARMAZIE

Klicken Sie hier, um mehr über die Studienplatzklage Pharmazie zu erfahren.

PSYCHOLOGIE

Klicken Sie hier, um mehr über die Studienplatzklage Psychologie zu erfahren.

LEHRAMT

Klicken Sie hier, um mehr über die Studienplatzklage Lehramt zu erfahren.

SOZIALE ARBEIT

Klicken Sie hier, um mehr über die Studienplatzklage Soziale Arbeit zu erfahren.

BWL / VWL / WIWI

Klicken Sie hier, um mehr über die Studienplatzklage BWL / VWL / WIWI zu erfahren.

Füllen Sie das Formular aus und wir melden uns bei Ihnen.

WIR BIETEN IHNEN EIN KOSTENLOSES ERSTGESPRÄCH


                

    Sie haben eine Frage? Fragen Sie uns!

    Montag - Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr

    040 – 69 46 63 0

    ÜBER UNSERE LEISTUNG

    Wir wissen, was wir können und bieten Ihnen dieses Wissen und Können an.
    Dabei beraten wir Sie immer persönlich, bleiben verlässlich und fair.

    Jedes Mandat ist für uns etwas Besonderes. Wir freuen uns und sind stolz darauf, wenn Sie uns Ihr Anliegen anvertrauen. Wir nehmen das in uns gesetzte Vertrauen sehr ernst und werden alles dafür tun, Ihren Wunschstudienplatz für Sie zu erreichen. Dabei stehen wir Ihnen jederzeit kompetent zur Seite.