STUDIENPLATZKLAGE LEHRAMT

Das Lehramtsstudium ist nach wie vor beliebt und Studienplätze sind begehrte Mangelware. Es gibt viele Hochschulen in Deutschland, die eine Lehramtsstudium anbieten. In der Regel haben sich diese auf eine Schulart und eine bestimmte Fächerauswahl beschränkt, was die Auswahl der richtigen Hochschulen für das geplante Studium bereits stark einschränkt.

Es gibt wenige Studiengänge, bei denen Studium und Lehre so unterschiedlich sind. Bevor Sie also eine Hochschule und eine Fächerkombination auswählen, sollten Sie sich je nach Bundesland gut informieren, wie das Studium abläuft. Nur so können Sie sich sicher sein, dass Sie für Ihren Berufswunsch optimal ausgebildet werden.

Die Chancen einer Studienplatzklage für das Lehramtsstudium sind immer noch als gut zu bezeichnen. Einen echten NC gibt es im Grunde für das Lehramtsstudium nicht, da man zumeist seine Kernfächer auf Lehramt studiert. Daher gibt es keinen NC für das Studium „Lehramt“, sondern vielmehr einen NC für die einzelnen Studiengänge wie Geschichte, Mathe, Sport oder Musik. Obwohl die meisten Fächer zulassungsfrei zu studieren sind, umfasst das Studium weitere Bereiche der Didaktik oder Pädagogik, die wiederum mit einem NC versehen sind.

Dieser NC ist an den verschiedenen Hochschulen sehr unterschiedlich, so dass in den letzten Jahren viele Studienplatzbewerber „leer“ ausgingen. Hier bietet es sich an, über die Möglichkeit einer Studienplatzklage nachzudenken. Wir informieren Sie gerne über die Möglichkeiten und zeigen Ihnen, wo Sie welche Fächerkombination am besten studieren können. Obwohl der Andrang an deutschen Hochschulen ungebrochen ist, sind die Lehramtsstudentinnen und Lehramtsstudenten weniger klagebereit. Das können Sie sich zunutze machen.

Wichtig in jedem Fall ist auch hier, dass Zulassungsanträge außerhalb der festgesetzten Kapazität gestellt werden. Das übernehmen wir gerne für Sie. Hier sind wichtige Fristen zu beachten, die als sogenannte Notfristen nicht verlängerbar sind. In einigen Bundesländern läuft die Frist bereits am 15. Juli oder am 1. September für das Wintersemester bzw. am 15. Januar und am 1. März für das Sommersemester ab.

MEDIZIN

Klicken Sie hier, um mehr über die Studienplatzklage Medizin zu erfahren.

ZAHNMEDIZIN

Klicken Sie hier, um mehr über die Studienplatzklage Zahnmedizin zu erfahren.

TIERMEDIZIN

Klicken Sie hier, um mehr über die Studienplatzklage Tiermedizin zu erfahren.

PHARMAZIE

Klicken Sie hier, um mehr über die Studienplatzklage Pharmazie zu erfahren.

PSYCHOLOGIE

Klicken Sie hier, um mehr über die Studienplatzklage Psychologie zu erfahren.

LEHRAMT

Klicken Sie hier, um mehr über die Studienplatzklage Lehramt zu erfahren.

SOZIALE ARBEIT

Klicken Sie hier, um mehr über die Studienplatzklage Soziale Arbeit zu erfahren.

BWL / VWL / WIWI

Klicken Sie hier, um mehr über die Studienplatzklage BWL / VWL / WIWI zu erfahren.

Füllen Sie das Formular aus und wir melden uns bei Ihnen.

WIR BIETEN IHNEN EIN KOSTENLOSES ERSTGESPRÄCH


                

    Sie haben eine Frage? Fragen Sie uns!

    Montag - Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr

    040 – 69 46 63 0

    ÜBER UNSERE LEISTUNG

    Wir wissen, was wir können und bieten Ihnen dieses Wissen und Können an.
    Dabei beraten wir Sie immer persönlich, bleiben verlässlich und fair.

    Jedes Mandat ist für uns etwas Besonderes. Wir freuen uns und sind stolz darauf, wenn Sie uns Ihr Anliegen anvertrauen. Wir nehmen das in uns gesetzte Vertrauen sehr ernst und werden alles dafür tun, Ihren Wunschstudienplatz für Sie zu erreichen. Dabei stehen wir Ihnen jederzeit kompetent zur Seite.