KOSTEN EINER STUDIENPLATZKLAGE
Die Kosten einer Studienplatzklage spielen bei unserer Beratung immer eine besondere Rolle. Interessenten fragen nicht sofort zu Beginn eines Beratungsgesprächs danach, aber die Kostenfrage kommt in jedem Fall … und das vollkommen zu Recht. Die Kosten einer Studienplatzklage können stark variieren, je nachdem, welcher Studiengang eingeklagt werden soll. Darüber hinaus werden die Kosten z.B. dadurch beeinflusst, ob sich die Hochschule selber durch eine/n Rechtsanwältin/Rechtsanwalt vertreten lässt.
Die Gebühren wie Gerichtskosten, Verfahrenskosten oder die Kosten der gegnerischen Vertretung werden in der Regel nach dem Streitwert errechnet. Die Kosten, die durch unsere Beratung oder Vertretung anfallen, können wir ebenfalls nach dem Streitwert oder pauschal berechnen. Wir wählen immer den für Sie günstigsten Weg.
Da die Berechnungskonstellationen vielfältig sind, haben wir uns entschieden, nicht alle möglichen Konstellationen an dieser Stelle aufzuführen. Dies würde auch eher für Unsicherheit sorgen und vielleicht sogar zu falschen Vorstellungen führen. Ganz pauschal können Sie sich daran orientieren, dass Kosten zwischen € 700 und € 1.200 pro Studienplatzklage und Hochschule entstehen. Hierbei ist zu beachten, dass sich die Kosten auch noch verändern können, je nachdem, ob ein Vergleich abgeschlossen werden kann oder sich die Gegenseite – wie vorstehend bereits erwähnt – anwaltlich vertreten lässt. Während in “weichen” Studiengängen wie z.B. Jura oder BWL eine Studienplatzklage gegen nur eine Hochschule ausreichen kann, müssen bei Studiengängen wie Medizin, Zahnmedizin oder Psychologie mehrere Hochschulen “verklagt” werden. Die Kosten können sich daher nicht unerheblich summieren.
Wir werden Ihnen im Rahmen unserer Beratung die Kosten immer so exakt wie irgend möglich aufzeigen und Ihnen die Kosten für den Fall des Obsiegens und des Unterliegens darstellen. Nach unserer Erfahrung macht die Darstellung nur für den individuellen Fall Sinn. Wir werden daher für Sie ganz persönlich die Kosten errechnen und Ihnen per E-Mail, wenn gewünscht mit allen anderen Informationen, vor Mandatsübertragung zusenden.
Auch wenn ich nie zuvor einen Rechtsanwalt brauchte, denke ich, dass hier fair und offen gearbeitet wird. Ich kann die Kanzlei nur empfehlen.
Es hat mich den letzten Nerv gekostet, aber am Ende hatte ich den Studienplatz. Kommunikation war immer prima. Wenn Herr Ronnenberg nicht erreichbar war, hat er mich direkt zurückgerufen.
Ich kann mich nur bedanken. So richtig kann ich es noch nicht glauben, aber es hat geklappt. Ein Studienplatz für mich ohne Wartezeit!
Herr Rechtsanwalt Ronnenberg hat mir in meinem Fall super geholfen und mir den Studienplatz besorgt. Vielen Dank
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ÜBER UNSERE LEISTUNG
Wir wissen, was wir können und bieten Ihnen dieses Wissen und Können an.
Dabei beraten wir Sie immer persönlich, bleiben verlässlich und fair.
Jedes Mandat ist für uns etwas Besonderes. Wir freuen uns und sind stolz darauf, wenn Sie uns Ihr Anliegen anvertrauen. Wir nehmen das in uns gesetzte Vertrauen sehr ernst und werden alles dafür tun, Ihren Wunschstudienplatz für Sie zu erreichen. Dabei stehen wir Ihnen jederzeit kompetent zur Seite.