WIE LÄUFT EINE STUDIENPLATZKLAGE AB?
Der Ablauf einer Studienplatzklage ist vielfach unterschiedlich. Allerdings gibt es innerhalb des Verfahrens regelmäßig sich wiederholende Abläufe. Verläuft ein Verfahren „normal“, gibt es in der Regel keine Schwierigkeiten und der Wunschstudienplatz wird per Vergleich oder gerichtlichem Beschluss im Eilverfahren erstritten. In diesen eher leichten Fällen kann das Verfahren theoretisch auch vom Studienplatzbewerber selbst geführt werden. Viele Interessenten geben dennoch das Verfahren an den Rechtsanwalt für Studienplatzklagen ab, da sie keinen Fehler machen wollen. Eine solche Entscheidung ist nachvollziehbar und vernünftig. Wir können leider auch nicht immer mit letzter Sicherheit vorhersagen, wie das betreffende Verfahren abläuft. Von ganz zentraler Bedeutung sind stets die besonderen Fristen einer Studienplatzklage. Vor allem in den medizinischen Studiengängen ist eine anwaltliche Vertretung dagegen regelmäßig angezeigt, da hier bereits bei der Planung und Bewerbung über hochschulstart.de wichtige Weichen gestellt werden können. Kontaktieren Sie uns im Zweifel lieber einmal zu viel, um in einem ersten Gespräch das Vorgehen (auch hinsichtlich Dauer und Kosten einer Studienplatzklage) zu besprechen.
In der Regel läuft eine Studienplatzklage wie folgt ab:
1. Innerkapazitäre Bewerbung bei der Hochschule/Universität
Empfehlenswert ist in jedem Fall zunächst die Bewerbung bei der jeweiligen gewünschten Hochschule direkt oder über hochschulstart.de. Diese Bewerbung zielt auf einen regulären im Vergabeverfahren zur Verfügung gestellten Studienplatz ab (innerkapazitär). In den medizinischen Studiengängen sollte dabei mit Blick auf die spätere Studienplatzlage bereits bei der Bewerbung darauf geachtet werden, welche Universität ausgewählt wird, hier gibt es Unterschiede.
2. Außerkapazitäre Bewerbung bei der Hochschulen/Universität
Wichtigste Grundlage einer erfolgreichen Studienplatzklage ist der fristgerecht gestellte Antrag auf einen Studienplatz außerhalb der regulär errechneten Studienplätze (außerkapazitär). Dieser Antrag kann auch mit dem Widerspruch gegen die Ablehnung der regulären (innerkapazitären) Bewerbung erfolgen. Der außerkapazitäre Bewerbungsantrag wird in der Regel nicht von der Universität beschieden. Lehnt die Hochschule den Antrag allerdings ab muss auch hier unter Beachtung der Fristen zwingend Widerspruch gegen die Ablehnung eingelegt werden.
3. Eilverfahren / einstweiliger Rechtsschutz
Neben dem außerkapazitären Antrag muss einstweiliger Rechtsschutz beim zuständigen Verwaltungsgericht beantragt werden. Für dieses Eilverfahren ist es unerheblich, ob der außerkapazitäre Antrag durch die Universität bereits abgelehnt wurde oder nicht. Dieses Eilverfahren kann nun im Zusammenhang mit den außergerichtlich gestellten Anträgen zum einen dazu führen, dass die Hochschule oder Universität einen verfahrensbeendenden Vergleich anbietet; zum anderen kann das angerufene Gericht feststellen, ob tatsächlich weitere Studienplätze hätten zur Verfügung gestellt werden müssen oder nicht. Sollte weitere Studienplätze frei werden, werden diese mit unterschiedlichen Methoden durch das Gericht an die Antragstellerinnen und Antragsteller vergeben.
Auch wenn ich nie zuvor einen Rechtsanwalt brauchte, denke ich, dass hier fair und offen gearbeitet wird. Ich kann die Kanzlei nur empfehlen.
Es hat mich den letzten Nerv gekostet, aber am Ende hatte ich den Studienplatz. Kommunikation war immer prima. Wenn Herr Ronnenberg nicht erreichbar war, hat er mich direkt zurückgerufen.
Ich kann mich nur bedanken. So richtig kann ich es noch nicht glauben, aber es hat geklappt. Ein Studienplatz für mich ohne Wartezeit!
Herr Rechtsanwalt Ronnenberg hat mir in meinem Fall super geholfen und mir den Studienplatz besorgt. Vielen Dank
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