STUDIENPLATZKLAGE SOZIALE ARBEIT

Das Studienfach Soziale Arbeit ist mittlerweile ein sehr beliebter Studiengang, der in Deutschland an Universitäten und Fachhochschulen angeboten wird. Der Bachelorstudiengang Soziale Arbeit bietet den Absolventinnen und Absolventen ein breit gefächertes Arbeitsspektrum.

Aufgrund des hohen Andrangs ist das Studium der Sozialen Arbeit mit einem NC versehen, der zwischen 2,0 und 3,0 liegt. Durch eine Studienplatzklage können abgelehnte Bewerberinnen und Bewerber den begehrten Studienplatz dennoch erreichen.

Eine erfolgreiche Studienplatzklage im Fach Soziale Arbeit ist für diejenigen Bewerberinnen und Bewerber realistisch, die eher ortsungebunden sind. So können wir für Sie z.B. eine Studienplatzklage an verschiedenen Standorten durchführen. Nicht selten können wir auch Ihren Wunschstudienort durchsetzen. Obwohl das Interesse an dem Studiengang zwar groß ist, wählt nur ein geringer Anteil der Bewerberinnen und Bewerber den Weg über eine Studienplatzklage.

Auch für die Studienplatzklage Soziale Arbeit gilt, Fristen zu beachten und sich frühzeitig zu informieren. Es müssen Anträge außerhalb der festgesetzten Kapazität gestellt und etwaige Widersprüche gegen Ablehnungsbescheide fristgerecht eingelegt werden.

Sollte Ihre innerkapazitäre Bewerbung für Ihr Wunschstudium keinen Erfolg haben, beraten wir Sie gerne über die Möglichkeiten einer Studienplatzklage im Bereich Soziale Arbeit.

MEDIZIN

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ZAHNMEDIZIN

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TIERMEDIZIN

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PHARMAZIE

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PSYCHOLOGIE

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LEHRAMT

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SOZIALE ARBEIT

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BWL / VWL / WIWI

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