Studienplatzklage
Mit den umgangssprachlich so genannten Studienplatzklagen bieten wir unserer Mandantschaft die Möglichkeit ihr Wunschstudium zu erreichen. In diesem Bereich vertreten und beraten wir unsere Mandantschaft bundesweit.
Rechtsanwalt für Studienplatzklage
Herr Rechtsanwalt Ronnenberg ist spezialisiert auf das Hochschulrecht. Im Jahr 2006 hat er sich auf den Bereich Bildungsrecht fokussiert und berät und vertritt seine Mandantschaft bundesweit mit seinem Team von Rechtsanwälten auch im Bereich der Studienplatzklage.
Als Rechtsanwälte für Studienplatzklagen beraten wir Dich sowohl über die Kosten einer Studienplatzklage, als auch über Fristen und den Ablauf einer Studienplatzklage allgemein.
Studienplatzklage mit Erfolg
Wir versprechen und versichern Dir, alles juristisch und menschlich Mögliche zu unternehmen, um Deine Studienplatzklage zum Erfolg zu verhelfen. Hierzu gehört eine seriöse und aufrichtige Beratung von Anfang an. Eine Studienplatzklage muss gut vorbereitet und mit Nachdruck geführt werden. So schaffen wir für unsere Mandantschaft die besten Voraussetzungen, um der Studienplatzklage zum Erfolg zu verhelfen.
Studienplatzklage mit Erfahrung
Um die Chancen auf Erfolg einer Studienplatzklage signifikant zu steigern, benötigt der Anwalt für Studienplatzklagen Erfahrung. Es genügt nicht, einfach ein Muster oder eine Vorlage für eine Studienplatzklage zu benutzen. Die erfolgreiche Studienplatzklage bedarf einer substantiierten und konkreten Begründung. Diese ist nur möglich, wenn der Anwalt die verschiedenen Fallkonstellationen bereits erfolgreich bearbeitet und sich so die notwendige Erfahrung angeeignet hat.
Wir können unsere Mandantschaft Erfahrung aus einer Vielzahl an Studienplatzklagen anbieten, von der Du wiederum profitieren kann. Uns geht es in jedem Fall um den Erfolg und die beste Lösung auch in Deiner Sache. Wir arbeiten mit Leidenschaft und Engagement, um die Studienplatzklage unserer Mandantschaft durchzusetzen und beachten dabei neben den juristischen Besonderheiten natürlich auch die Besonderheiten der einzelnen Bundesländer.
Jede Studienplatzklage ist ein Einzelfall
So verschieden wie jeder einzelne Fall, so unterschiedlich sind auch die Herangehensweisen bei einer Studienplatzklage. Wir analysieren jeden Fall vorab und überprüfen aufgrund von bereits abgeschlossenen Verfahren, welche Schritte angezeigt und notwendig sind, um das Recht auf einen Studienplatz unserer Mandantschaft so erfolgreich wie möglich durchzusetzen. Hierbei können wir auch auf unsere bisherigen Erkenntnisse aus vergangenen Verfahren zurückgreifen. Genauso wichtig wie die Erfahrung bei Studienplatzklagen ist das Verfolgen der aktuellen Entwicklungen im Bereich der Studienplatzklagen. Wir legen besonderen Wert darauf, unsere Mandate bereits im Eilverfahren erfolgreich abzuschließen, damit unsere Mandantschaft so schnell wie möglich ihr Studium beginnen kann.
Fragen?
Wir haben Antworten!
Rufe uns einfach an, wenn Du Fragen zu Studienplatzklagen haben. Wir beraten Dich bundesweit.
Wie lange dauert eine Studienplatzklage?
Die Dauer eines Studienplatzklageverfahrens ist sehr unterschiedlich. Wir versuchen die Studienplatzklagen so anzulegen, dass unsere Mandantschaft rechtzeitig vor Studienbeginn den Studienplatz erhält. Dies gelingt leider nicht immer. In der Regel kannst Du von einer Verfahrensdauer von wenigen Wochen ausgehen.
Habe ich Nachteile zu befürchten, wenn ich mich einklage?
Diese Frage wird sehr häufig gestellt und kann doch so einfach beantwortet werden: Nein! Wenn Du Dich erfolgreich durch eine Studienplatzklage eingeklagt hast, hast Du einen rechtmäßigen Studienpatz erhalten, der immer da war, aber durch verschiedene Umstände nicht freigegeben wurde. Die Hochschulen werden einklagende Studentinnen und Studenten genauso wie alle anderen behandeln.
Welche Studiengänge kann ich einklagen?
Grundsätzlich kann jeder Studiengang an einer staatlichen Hochschule eingeklagt werden.
Kann ich einen Studiengang einklagen, wenn ich schon etwas anderes studiere?
Grundsätzlich ja, allerdings kann diese Frage nicht pauschal beantwortet werden. Bitte nimm zur Klärung mit uns Kontakt auf.
Muss ich nach der Ablehnung meiner Bewerbung etwas Besonders beachten?
Für die Studienplatzklage ist der Erhalt eines Ablehnungsbescheides keine Voraussetzung. Wenn Du aber einen solchen erhalten ist es wichtig, dass Du nach Erhalt des Ablehnungsbescheides die Entscheidung treffen, ob Du gegen den Bescheid vorgehen wollen. Das betrifft grundsätzlich auch alle weiteren Bescheide, die im Laufe des Verfahrens ergehen.
Regelmäßig beträgt die Widerspruchsfrist ein Monat. Diese Frist musst Du also beachten. Entweder legst Du selbst Widerspruch ein oder beauftragen uns dies zu tun.
Kann man pauschal zu den Erfolgsaussichten einer Studienplatzklage Auskunft geben?
Pauschal können wir feststellen, dass Studienplatzklagen bei Bachelor- und Masterstudiengängen häufiger erfolgreich sind, als bei medizinischen Studiengängen. Diese Aussage sagt aber tatsächlich nichts über die Erfolgsaussichten Deiner Studienplatzklage aus. Viele Faktoren beeinflussen die Erfolgswahrscheinlichkeiten der Studienplatzklage, so dass wir Dir diese gerne in einem kostenlosen Erstgespräch erläutern möchten.
DU WÜNSCHT EINEN KURZFRISTIGEN TERMIN?
Reimann Ronnenberg
Rechtsanwälte PartGmbB
Poststraße 37, 20354 Hamburg
Tel: 040 – 69 46 63 0
Fax: 040 – 69 46 63 10
Email: mail@deine-studienplatzklage.de
Montag bis Freitag: 8:00 bis 18:00 Uhr
Studiengänge
Eine Studienplatzklage kannst Du für jeden einzelnen der über 20.000 Studiengänge anstrengen. Die Gründe dafür, einen Studienplatz einzuklagen, sind vielfältig. Dabei geht es vornehmlich um Kapazitätsfragen und Zugangsbeschränkungen. Wir beraten Dich, wann und wie eine Studienplatzklage sinnvoll und erfolgreich durchzuführen ist. Kontaktiere uns für ein kostenloses Erstgespräch.
Studienplatzklage Medizin
Eine Studienplatzklage für Medizin ist immer wieder eine Herausforderung und erfordert eine angemessene Vorbereitung. Bereits bei der Auswahl der Hochschulen im Rahmen der Bewerbung über hochschulstart.de (Stiftung für Hochschulzulassung) können die Chancen auf eine erfolgreiche Studienplatzklage erheblich beeinflusst werden. In der Regel werden mehrere Hochschulen in die Studienplatzklage einbezogen, um die Chancen zusätzlich zu erhöhen. Neben den Vorgaben durch die Stiftung für Hochschulzulassung haben die Abiturnote, das Auswahlverfahren der Hochschulen, der „Medizinertest“ und die Wartezeit Einfluss auf den Ausgang des Verfahrens. Zu den medizinischen Studiengängen gehören bei uns Medizin, Zahnmedizin, Tiermedizin, Pharmazie und Psychologie. Kontaktiere uns frühzeitig, damit wir Dich umfassend beraten können.
Studienplatzklage Bachelor / Master
Grundsätzlich kann jeder Studiengang eingeklagt werden. In der Regel wird dies in den sog. „weichen“ NC-Studiengängen relevant, in den Studiengängen außer Medizin & Co., die eine Zugangsbeschränkung haben. In den Bachelor- und Masterstudiengängen, z.B. Lehramt, Soziale Arbeit, BWL / VWL / WIWI und Psychologie (Bachelor / Master) u.a. (steht diese Abkürzung nicht für unter anderem? vielleicht besser ausschreiben) sind die Erfolgsaussichten einer Studienplatzklage als sehr gut zu bezeichnen. Allerdings gibt es je nach Studiengang und Studienort Besonderheiten zu beachten, die über den Erfolg oder Misserfolg einer Studienplatzklage entscheiden. Wir decken Studienplätze auf, die die Hochschulen nicht freigegeben haben. Häufig enden die Studienplatzklagen in einem Vergleich mit der jeweiligen Hochschule.
Andere Studiengänge per Studienplatzklage erreichen
Neben den bisher genannten Studiengängen führen wie Studienplatzklagen für unsere Mandantschaft bei Wunschstudiengängen wie Jura / Rechtswissenschaften, Medienwissenschaften, Erziehungswissenschaften, Sportwissenschaften und vielen anderen durch. Es gibt durchaus exotische Studiengänge, die eine strenge Zugangsbeschränkung haben und nur durch eine Studienplatzklage erreicht werden können. Wir beraten Dich bundesweit bei Studienplatzklagen.
Fragen?
Wir haben Antworten!
Rufe uns an, wenn Du Fragen zu Studienplatzklagen haben. Wir beraten Dich bundesweit.
Kann ich auch selber eine Studienplatzklage einreichen?
Ja, das kannst Du. Grundsätzlich besteht vor den Verwaltungsgerichten in der ersten Instanz keine Anwaltspflicht.
Kann ich mich auch mit einem Härtefall einklagen?
Eine Bewerbung oder eine Studienplatzklage auf einen Härtefall zu stützen ist besonders problematisch. Dies liegt daran, dass die Anzahl dieser Studienplätze für Härtefälle sehr begrenzt ist. Das wiederum führt dazu, dass die Wahrscheinlichkeit über einen Härtefall an einen Studienplatz zu gelangen sehr gering ist.
Ist meine Abiturnote wichtig?
Die Abiturnote spielt dann eine Rolle, wenn zwischen Dir und der Hochschule kein Vergleich zustande gekommen ist und das Gericht des Eilverfahrens im Einzelfall die Auswahl der freigewordenen Studienplätze nach den Abiturnoten vergibt.
Wenn ich die Studienplatzklage gewinne, erhalte ich auch einen Studienplatz?
Leider ist das nicht immer der Fall. Es ist durchaus möglich, dass in Deinem Fall das Gericht grundsätzlich weitere Studienplätze freigibt, diese aber über eine Verlosung oder andere Verteilungsschlüssel vergeben. So kann es sein, dass Du z.B. bei einer Verlosung “leer” ausgehen.
Kann ich mich auch an einer Privathochschule einklagen?
Leider nein. Studienplatzklagen sind aus rechtlichen Gründen nur bei staatlichen Hochschulen möglich.