DIE STRATEGIEPLANUNG FÜR IHRE STUDIENPLATZKLAGE?

Die Strategie einer Studienplatzklage erstellen wir gerne für Sie. Hierzu führen wir mit Ihnen zunächst ein Beratungsgespräch und analysieren vorab, wie und in welcher Form wir Ihnen helfen können. Das Ziel wird mit Sicherheit immer der Studienplatz in dem gewünschten Studiengang sein. Wie dieses Ziel erreicht werden kann, ist die Basis unserer Strategieplanungen.

In der Regel haben Sie den Wunsch an einer bestimmten Universität oder Hochschule einen bestimmten Studiengang zu belegen. Um diesen Studienplatz zu erhalten, können Sie sich zunächst an der Universität direkt bewerben oder – bei den medizinischen Studiengängen – über das Portal hochschulstart.de. Diese Bewerbung zielt darauf ab, einen Studienplatz innerhalb der Kapazität der Universität zu erhalten. Diese Kapazität, also die Anzahl der Studienplätze für einen bestimmten Studiengang, errechnen die Hochschulen turnusmäßig in Eigenregie. Die Berechnungen dieser freien Plätze ist recht kompliziert und fehleranfällig. Genau hier setzen wir an. Wir werden für Sie einen Studienplatz erstreiten, der auf der Tatsache beruht, dass sich die Hochschulen eher zum Nachteil der Studienplatzbewerber verrechnen. So erklärt es sich, dass wir und unserer Mitbewerber jedes Jahr zusätzliche Kapazitäten bei den Hochschulen offenlegen.

Wenn Sie tatsächlich einen Studiengang nur an einer bestimmten Hochschule anstreben, erübrigen sich große Strategieüberlegungen. Hier ist es nur wichtig, die optimale Ausgangsposition für Sie zu erreichen und die Begründung des Eilverfahrens so zu gestalten, dass Sie sicher Ihren Studienplatz erhalten. Es gibt auch durchaus Besonderheiten bei den „normalen“ Studiengängen“ (im Grunde alle außer den medizinischen Studiengängen) zu beachten. So wäre z.B. bei einer Studienplatzklage für den Studiengang Jura in Hamburg zu beachten, dass Jura grundsätzlich auch zulassungsfrei an deutschen Hochschulen angeboten wird. Daher brauchen Sie in Hamburg für eine Studienplatzklage Jura eine sog. Ortsbindung. Das bedeutet, dass Sie belegen müssen, aus welchem Grund Sie Jura nur in Hamburg studieren können.

Wenn Sie aber einen hochfrequentierten Studiengang ortsungebunden anstreben oder in einem medizinischen Studiengang studieren wollen, bedarf es einer sorgfältigen Strategie, um Ihre Chancen zu erhöhen. Als Grundlage der Planung Ihrer Studienplatzklage schicken wir Ihnen ein Hochschulranking, durch das wir Ihnen die Hochschulen vorstellen, bei denen wir die größten Erfolgschancen ermittelt haben. Dieses Ranking erfolgt aufgrund einer Analyse der Entscheidungen der jüngeren Vergangenheit, der aktuellen Zulassungszahlen und der Veränderungen in der Rechtsprechung oder den Verordnungen der einzelnen Bundesländer.

Mittlerweile tendieren einige Hochschulen dazu, von sich aus mehr Studienplätze als errechnet zu vergeben, um damit über ihren eigenen Kapazitätsberechnungen liegen. Dadurch laufen viele Studienplatzklagen ins Leere. Das Ergebnis eine Studienplatzklage wäre dann nämlich, dass die Hochschule die Kapazitäten zwar falsch berechnet hat, aber diese z.B. zu wenig errechneten Studienplätze bereits durch die Überbelegung vergeben hat. Insofern beobachten wir sehr genau, welche Hochschule sich an die Vorgaben der Gerichte hält und welche davon abweicht.
Wir empfehlen Ihnen nur eine Studienplatzklage, wenn diese erfolgsversprechend bzw. der Erfolg  nicht von vornherein ausgeschlossen ist. So können Sie sich Zeit und Geld sparen. Wichtig ist nur, dass Sie uns rechtzeitig ansprechen, damit wir Ihre Studienplatzklage optimal vorbereiten können und Sie auch noch die Möglichkeit haben, sich in aller Ruhe mit Blick auf das   Chancen/Kosten/Risiko-Verhältnis für oder gegen eine Studienplatzklage zu entscheiden.

MEDIZIN

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ZAHNMEDIZIN

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TIERMEDIZIN

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PHARMAZIE

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PSYCHOLOGIE

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LEHRAMT

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SOZIALE ARBEIT

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BWL / VWL / WIWI

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