WIE LANGE DAUERT EINE STUDIENPLATZKLAGE?

Die Dauer einer Studienplatzklage hängt von vielen Faktoren ab, die teilweise beeinflussbar, teilweise nicht beeinflussbar sind. In der Regel versuchen wir , den Studienplatz für unsere Mandantinnen und Mandanten zum Beginn des Semesters bzw. zum Vorlesungsbeginn zu erstreiten. Das gelingt leider nicht immer und es gibt durchaus Fälle, in denen die Studienplatzbewerberinnen und Studienplatzbewerber erst nach Semesterbeginn anfangen können, am Studienangebot teilzunehmen.

Dazu, wann bzw. innerhalb welcher Zeit ein Verwaltungsgericht entscheidet, lässt sich keine verbindliche Aussage treffen. Häufig werden Studienplatzklagen durch die Gerichte „gesammelt“ und zusammen entschieden. Die Dauer der Studienplatzklage verlängert sich natürlich auch dann, wenn eine der Verfahrensparteien gegen die Entscheidung im Eilverfahren Beschwerde einlegt.

Es gibt nur eins, was auf Dauer teurer ist als Bildung: keine Bildung.John F. Kennedy

Sollte sich das Verfahrens durch eine späte Entscheidung des Gerichts oder durch eine Beschwerde verzögern, bedeutet das aber nicht zwingend, dass sich Ihre Chancen verschlechtern. Im Gegenteil ist dann davon auszugehen, dass viele Mitbewerberinnen und Mitbewerber inzwischen anderweitig eingeschrieben sind oder das Vorhaben der Studienplatzklage aufgegeben haben. Den verspäteten Eintritt ins Studium selber halten wir für vertretbar im Vergleich zu der ansonsten hinzunehmenden Wartezeit. Selbstverständlich ist uns klar, gerade, wenn Sie in eine neue Stadt ziehen, dass Planbarkeit besonders wichtig ist. Wir bemühen uns daher stets,  die Dauer der Studienplatzklage so gut wie möglich im Vorwege einzuschätzen.

Ganz grob lässt sich sagen, dass Studienplatzklagen in sog. „weichen“ Studiengängen (also fast alle außer den medizinischen Studiengängen) frühzeitiger entschieden werden als in Medizinstudiengängen. Sollte in den medizinischen Studiengängen die Studienplatzklage sehr lange Zeit in Anspruch nehmen, kann es dazu kommen, dass das Studium erst im darauffolgenden Semester aufgenommen werden kann. Im Übrigen versuchen die Universitäten Ausgleichsveranstaltungen anzubieten, um den „Nachzüglern“ ein Aufholen zu ermöglichen.

Um es an dieser Stelle deutlich zu sagen: Sie werden von Ihrer Universität oder Hochschule nach dem “Einklagen” nicht anders behandelt als der Studienplatzbewerber, der innerkapazitär seinen Studienplatz erhalten hat. Durch die Studienplatzklage erhalten Sie schließlich einen vollwertigen und regulären Studienplatz, der durch die Studienplatzklage aufgedeckt wurde.

Wir beraten Sie gerne bei Unsicherheiten bzgl. der einzuhaltenden Fristen und den wichtigen Weichenstellungen hinsichtlich der Dauer der Studienplatzklage.

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