STUDIENPLATZKLAGE ZAHNMEDIZIN

Das Studium der Zahnmedizin ist neben dem Studiengang der Humanmedizin das beliebteste medizinische Studium. Zahnmedizin wird entweder durchgehend studiert oder als Möglichkeit zum Quereinstieg zum Studiengang der Humanmedizin angefangen. Die Nachfrage nach dem Studiengang übersteigt regelmäßig das vorhandene Angebot an Studienplätzen. Auch aufgrund des hohen Andrangs auf die Studienplätze liegt der NC zwischen 1,0 und 1,3. Das bedeutet tatsächlich, dass in der Regel nur die Abiturbesten einen Studienplatz über eine Bewerbung bei der Stiftung für Hochschulzulassung (Hochschulstart) erhalten.

Die Studienplatzklage im Studienfach Zahnmedizin ist daher eine realistische Möglichkeit, um einen der begehrten Studienplätze zu erhalten.

Ähnlich wie bei den Studiengängen Humanmedizin und Tiermedizin können Studierende über einen Quereinstieg oder durch eine Studienplatzklage in höhere Semester wechseln. Auch für Studierende aus dem Ausland sind solche Wechselmöglichkeiten über eine Studienplatzklage realisierbar. Für einen solchen Wechsel sind besondere Voraussetzungen zu erfüllen und ein sog. Anrechnungsbescheid zu erwirken. Auch bei Beantragung dieses Anrechnungsbescheids und der anschließenden Studienplatzklage in ein höheres Fachsemester helfen wir Ihnen gerne.

Die Erfolgschancen für eine Studienplatzklage im Bereich Zahnmedizin variieren von Jahr zu Jahr. Die Chancen hängen auch sehr davon ab, inwieweit Bewerberinnen und Bewerber hinsichtlich den Studienortes flexibel sind. Auch wenn die Erfolgschancen insgesamt schlechter sind als bei den nichtmedizinischen Studiengängen, ist die Studienplatzklage für das Studienfach Zahnmedizin eine gute Möglichkeit, einen Studienplatz im Wunschstudium zu erhalten.

Wir beraten Sie gerne über unsere Strategie, den Ablauf und die Fristen, die einzuhalten sind. Gleichzeitig können wir Ihnen nach Auswahl der richtigen Strategie auch die möglichen Kosten darstellen.

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