STUDIENPLATZKLAGE PHARMAZIE

Eine Studienplatzklage im Fach Pharmazie ist oftmals ein probates Mittel zum Erreichen eines Studienplatzes, da die Anzahl der zu vergebenen Studienplätze relativ gering ist und sich das Studium der Pharmazie dennoch großer Beliebtheit erfreut.

Die innerkapazitäre Bewerbung läuft wie in den anderen medizinischen Studiengängen über die Stiftung für Hochschulzulassung (Hochschulstart). Viele Bewerberinnen und Bewerber haben aufgrund des geringen Kontingents an Studienplätzen bei stetig wachsender Zahl an Studienwilligen mit der innerkapazitären Bewerbung keinen Erfolg. Für Bewerberinnen und Bewerber bietet die Studienplatzklage die Möglichkeit, mit Erfolg das Wunschstudium der Pharmazie einzuklagen.

Um die Chancen einer Studienplatzklage Pharmazie zu erhöhen, ist es im Grunde eine Voraussetzung, dass Bewerberinnen und Bewerber ortsungebunden sind. So können wir Ihnen die beste Auswahl an zu verklagenden Universitäten vorschlagen und mehrere Hochschulen in das Studienplatzklageverfahren einbeziehen. Auch wenn das Interesse an Studienplätzen im Studiengang Pharmazie hoch ist, ist der Andrang nicht zu vergleichen mit Studiengängen wie Humanmedizin oder Zahnmedizin. Insofern sind die Erfolgsaussichten für eine Studienplatzklage im Fach Pharmazie als gut zu bezeichnen.

Wie in allen Studiengängen sind spezielle Fristen zu beachten. Hierfür ist es wichtig, dass Sie sich frühzeitig bei uns melden, um den für Sie besten Weg zu finden. Die Vergabepraxis wird kontinuierlich angepasst und die Praxis der verschiedenen Verwaltungsgerichte muss beachtet werden. Nur so kann die Chance auf einen Studienplatz im Fach Pharmazie erreicht werden.

MEDIZIN

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PHARMAZIE

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PSYCHOLOGIE

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