FRAGEN UND ANTWORTEN

Wir beantworten Ihre Fragen immer gerne. Da wir häufig dieselben Fragen gestellt bekommen und wissen, dass sich Interessenten vorab umfänglich informieren möchten und zunächst viele Fragen haben, stellen wir nachfolgend die Fragen dar, die uns sehr häufig gestellt werden. Wir versuchen die Antworten so allgemeingültig wie möglich zu formulieren. Allerdings kann durch diese Fragen und Antworten in der Regel eine seriöse Beratung nicht ersetzt werden.

Wie lange dauert eine Studienplatzklage

Die Dauer eines Studienplatzklageverfahrens ist sehr unterschiedlich. Wir versuchen die Studienplatzklagen so anzulegen, dass unsere Mandantschaft rechtzeitig vor Studienbeginn den Studienplatz erhält. Dies gelingt leider nicht immer. In der Regel können Sie von einer Verfahrensdauer von wenigen Wochen ausgehen.

Habe ich Nachteile zu befürchten, wenn ich mich einklage?

Diese Frage wird sehr häufig gestellt und kann doch so einfach beantwortet werden: Nein! Wenn Sie sich erfolgreich durch eine Studienplatzklage einklagen, haben Sie einen rechtmäßigen Studienpatz erhalten, der immer da war, aber durch verschiedene Umstände nicht freigegeben wurde. Die Hochschulen werden einklagende Studentinnen und Studenten genauso wie alle anderen behandeln.

Welche Studiengänge kann ich einklagen?

Grundsätzlich kann in jedem Studiengang an einer staatlichen Hochschule ein Studienplatz eingeklagt werden.

Kann ich einen Studiengang einklagen, wenn ich schon etwas anderes studiere?

Grundsätzlich ja, allerdings kann diese Frage nicht pauschal beantwortet werden. Bitte nehmen Sie zur Klärung mit uns Kontakt auf.

Muss ich nach der Ablehnung meiner Bewerbung etwas Besonders beachten?

Für die Studienplatzklage ist der Erhalt eines Ablehnungsbescheides keine Voraussetzung. Wenn Sie aber einen solchen erhalten, ist es wichtig, dass Sie nach Erhalt des Ablehnungsbescheides die Entscheidung treffen, ob Sie gegen den Bescheid vorgehen wollen. Das betrifft grundsätzlich auch alle weiteren Bescheide, die im Laufe des Verfahrens ergehen.

Regelmäßig beträgt die Widerspruchsfrist einen Monat. Diese Frist müssen Sie also beachten. Entweder legen Sie selbst Widerspruch ein oder beauftragen uns dies zu tun.

Können Sie pauschal die Erfolgsaussichten einer Studienplatzklage einschätzen?

Pauschal können wir feststellen, dass Studienplatzklagen bei Bachelor- und Masterstudiengängen häufiger erfolgreich sind, als bei medizinischen Studiengängen. Diese Aussage sagt aber tatsächlich nichts über die Erfolgsaussichten Ihrer Studienplatzklage aus. Viele Faktoren beeinflussen die Erfolgswahrscheinlichkeiten der Studienplatzklage, so dass wir Ihnen diese gerne in einem kostenlosen Erstgespräch erläutern möchten.

Kann ich einen Studienplatz auch selber einklagen?

Ja, das können Sie. Grundsätzlich besteht vor den Verwaltungsgerichten in der ersten Instanz keine Anwaltspflicht.

Kann ich mich auch mit einem Härtefall einklagen?

Eine Bewerbung oder eine Studienplatzklage auf einen Härtefall zu stützen ist besonders problematisch. Dies liegt daran, dass die Anzahl der Studienplätze für Härtefälle sehr begrenzt ist. Das wiederum führt dazu, dass die Wahrscheinlichkeit über einen Härtefall an einen Studienplatz zu gelangen, sehr gering ist.

Ist meine Abiturnote wichtig?

Die Abiturnote spielt dann eine Rolle, wenn zwischen Ihnen und der Hochschule kein Vergleich zustande gekommen ist und das Gericht des Eilverfahrens im Einzelfall die Auswahl der freigewordenen Studienplätze nach den Abiturnoten vergibt.

Kann ich mich auch an einer Privathochschule einklagen?

Leider nein. Studienplatzklagen sind aus rechtlichen Gründen nur bei staatlichen Hochschulen möglich.

Wenn ich meine Studienplatzklage gewinne, erhalte ich dann auch einen Studienplatz?

Leider ist das nicht immer der Fall. Es ist durchaus möglich, dass in Ihrem Fall das Gericht grundsätzlich weitere Studienplätze freigibt, diese aber über eine Verlosung oder andere Verteilungsschlüssel vergeben werden. So kann es sein, dass Sie z.B. bei einer Verlosung “leer” ausgehen.

    Sie haben eine andere Frage? Kontaktieren Sie uns!

    MEDIZIN

    Klicken Sie hier, um mehr über die Studienplatzklage Medizin zu erfahren.

    ZAHNMEDIZIN

    Klicken Sie hier, um mehr über die Studienplatzklage Zahnmedizin zu erfahren.

    TIERMEDIZIN

    Klicken Sie hier, um mehr über die Studienplatzklage Tiermedizin zu erfahren.

    PHARMAZIE

    Klicken Sie hier, um mehr über die Studienplatzklage Pharmazie zu erfahren.

    PSYCHOLOGIE

    Klicken Sie hier, um mehr über die Studienplatzklage Psychologie zu erfahren.

    LEHRAMT

    Klicken Sie hier, um mehr über die Studienplatzklage Lehramt zu erfahren.

    SOZIALE ARBEIT

    Klicken Sie hier, um mehr über die Studienplatzklage Soziale Arbeit zu erfahren.

    BWL / VWL / WIWI

    Klicken Sie hier, um mehr über die Studienplatzklage BWL / VWL / WIWI zu erfahren.

    Füllen Sie das Formular aus und wir melden uns bei Ihnen.

    WIR BIETEN IHNEN EIN KOSTENLOSES ERSTGESPRÄCH


                  

      Sie haben eine Frage? Fragen Sie uns!

      Montag - Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr

      040 – 69 46 63 0

      ÜBER UNSERE LEISTUNG

      Wir wissen, was wir können und bieten Ihnen dieses Wissen und Können an.
      Dabei beraten wir Sie immer persönlich, bleiben verlässlich und fair.

      Jedes Mandat ist für uns etwas Besonderes. Wir freuen uns und sind stolz darauf, wenn Sie uns Ihr Anliegen anvertrauen. Wir nehmen das in uns gesetzte Vertrauen sehr ernst und werden alles dazu tun, Ihren Wunschstudienplatz für Sie zu erreichen. Dabei stehen wir Ihnen jederzeit kompetent zur Seite.